Lizenz

Lizenz
Licensing.1. Begriff: Die vom Inhaber eines  gewerblichen Schutzrechts oder urheberrechtlichen  Verwertungsrechts einem Dritten eingeräumte Befugnis, die dem Rechtsinhaber zustehenden Verwertungsrechte auszuüben ( Nutzungsrecht). L. i.e.S. sind Nutzungsrechte an den technischen Schutzrechten ( Patent,  Gebrauchsmuster,  Sortenschutzrecht), ferner an Halbleiterrechten ( Halbleiterschutzrecht) und  Marken, in der Sache aber auch die Dritten eingeräumten  Nutzungsrechte an  Geschmacksmustern, Schriftzeichen und urheberrechtlichen  Verwertungsrechten. Im Einzelnen: Berechtigung zur Nutzung von (1) Erfindungen oder von Schutzrechten für Erfindungen (Patente), (2) Gebrauchsmustern oder deren Anmeldungen, (3) Marken, Copyrights, (4) technischem Know-how (Technologie-Transfer), (5) kaufmännischem, v.a. Marketing- und Management-Know-how; alle mit der vertraglich fixierten Erlaubnis zur Nutzung von Urheberrechten und/oder mit Know-how-Überlassungsabkommen verbundenen (v.a. absatzmarktorientierten) Planungen und Handlungen des Lizenzgebers.
- Vgl. auch  internationale Lizenz.
- 2. Arten: a) Ausschließliche und nicht ausschließliche (einfache) L. – b) Unbeschränkte und beschränkte L.: Ein Rechtsübergang oder die Erteilung einer weiteren L. berührt im Patent- und Gebrauchsmusterrecht die vorher erteilten ausschließlichen oder einfachen Lizenzen nicht (§ 15 III PatG, § 22 III GebrMG). U.U. kommt die Erteilung einer Zwangslizenz in Betracht.
- c) Nach dem Gegenstand der L.:  Produktlizenz,  Produktionslizenz,  Markenlizenz,  Vertriebslizenz.
- 3. Lizenzgebühren: Es gibt keine Richtlinien bzw. Grundsätze mit allgemein gültigem Charakter für die Bemessung von Lizenzgebühren. Die Bemessung kann sich am Umsatz bzw. Absatz (Umsatz- oder Stücklizenzgebühren), u.U. in Jahresstaffeln und mit garantiertem Mindestbetrag, orientieren oder als einmalig zu zahlende Pauschallizenzgebühr ausgestaltet sein. Außerdem sind Kombinationsformen der beiden Grundformen denkbar.
- Vgl. auch  Lizenzgebühren.
- 4. Bilanzierung: a) Handelsbilanz: L. als immaterielles Anlagegut ( immaterielle Wirtschaftsgüter) aktivierbar.
- b) Steuerbilanz: L. als immaterielle Wirtschaftsgüter aktivierungspflichtig, sofern L. durch einmalige Zahlung käuflich erworben ist.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Lizénz — (lat., »Freiheit«), Erlaubnis, Dispens, auch soviel wie Privilegium oder Patent für eine Erfindung; in Klöstern die von den Äbten den Mönchen zugestandenen Dispensationen von einem bestehenden Gesetz oder Gebrauch für einzelne Fälle. In früherer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lizénz — (lat.), Erlaubnis, Erlaubnisschein; Vergünstigung, Freiheit; in Klöstern Dispensation von einem bestehenden Gesetz; in England und Frankreich Abgabe (Lizenzsteuer) von dem Betriebe eines nichtfreien Gewerbes (bes. Schankwirtschaft). Im… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Lizenz — Sf Genehmigung erw. fach. (15. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. licentia, einer Ableitung von l. licet es ist erlaubt, man darf .    Ebenso nndl. licentie, ne. licence, nfrz. licence, nschw. licens, nnorw. lisens. ✎ Schirmer, A. (1911), 121; DF 2 …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Lizenz — »‹behördliche› Erlaubnis, Genehmigung«: Das Fremdwort wurde Ende des 15. Jh.s aus lat. licentia »Freiheit; Erlaubnis« entlehnt. Dies gehört zu lat. licere »erlaubt sein, freistehen« …   Das Herkunftswörterbuch

  • Lizenz — [Network (Rating 5600 9600)] …   Deutsch Wörterbuch

  • Lizenz — Allgemein ist eine Lizenz (v. lat. licet, „es ist erlaubt“; PPA: licens, „frei“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an… …   Deutsch Wikipedia

  • Lizenz — Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Erlaubnis; Bevollmächtigung; Recht; Plazet; Autorisation; Verkaufskonzession; Franchise * * * Li|zenz …   Universal-Lexikon

  • Lizenz — Li·zẹnz die; , en; 1 die Lizenz (für etwas) die offizielle Erlaubnis (vom Staat oder einer Institution), ein Geschäft zu eröffnen, ein Buch herauszugeben, ein Patent zu nutzen o.Ä. ≈ Konzession, Genehmigung <eine Lizenz beantragen, erwerben,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Lizenz — die Lizenz, en (Mittelstufe) eine offizielle Erlaubnis, ein bestimmtes Recht zu nutzen Beispiele: Ohne diesen Nachweis kann keine Lizenz erteilt werden. Dieses Produkt wird in Lizenz hergestellt …   Extremes Deutsch

  • Lizenz — Befugnis, Berechtigung, Erlaubnis, Ermächtigung, Genehmigung, Recht, Zulassung; (Amtsspr.): Konzession. * * * Lizenz,die:⇨Genehmigung(1) LizenzGenehmigung,Konzession,Erlaubnis,Ermächtigung,Zulassung,Befugnis,Recht …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Lizenz — Li|zẹnz 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Befugnis, Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes 2. Erlaubnis zur Benutzung eines Patentes 3. Ermächtigung für eine Buchausgabe; jmdm. eine Lizenz erteilen [Etym.: <lat. licentia »Freiheit, Erlaubnis«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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